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Pflegetipps für Uhren

Pflege für Uhren

  • Schützen Sie Ihre Uhr vor Stoß, Magnetfeldern, starker Hitze, Wasser und Chemikalien sowie vor mechanischem Abrieb. Zum Schlafen sollten Uhren grundsätzlich abgelegt werden.
  • Wasserdichtigkeit nach DIN ist ein Konstruktionsmerkmal, das durch Stoß, Temperaturschwankungen sowie durch den Einfluss von Fetten und Säuren infrage gestellt werden kann. Eine Uhr, die zum Schwimmen und Tauchen verwendet wird, sollte jährlich von uns auf Wasserdichtigkeit überprüft werden. Dies erledigen wir stets mit dem Batteriewechsel zusammen.
  • Die Batteriehaltbarkeit ist u.a. abhängig von der Konstruktion des Werkes. Bleibt eine batteriebetriebene Uhr stehen oder wird das Nachlassen der Batteriespannung angezeigt, sollte Sie uns unverzüglich aufsuchen, damit die leere Batterie weder der Uhr noch der Umwelt schadet.
  • Der Batteriewechsel sollte regelmäßig im Abstand von 1 – 1 ½ Jahren durchgeführt werden, im Zuge dessen werden auch gegebenenfalls der Stromverbrauch und die Dichtungen überprüft und diese, wenn nötig, erneuert. Diesen Service erledigen wir gerne und schnell für Sie.
  • Bei Kondenswasserbildung (Wasser unter dem Glas) muss die Uhr unverzüglich zu uns gelangen, damit die Feuchtigkeit keinen Schaden anrichtet.
  • Die Krone sollte beim Tragen immer eingedrückt oder festgeschraubt sein.
  • Das Lederband Ihrer Uhr ist ein Verschleißteil und als Naturprodukt besonders anfällig. Es hat nur eine begrenzte Haltbarkeit und sollte, auch aus hygienischen Gründen, je nach Tragegewohnheit alle 6 bis 12 Monate erneuert werden. Beim Wechsel sollten auch die Haltestifte (Federstege) überprüft und ggf. ausgetauscht werden.
  • Darüber hinaus sind die individuellen Gebrauchsanweisungen des Herstellers zu beachten.

ALLGEMEINE HINWEISE FÜR WASSERDICHTIGKEIT / DIN 8310

Wasserdichtigkeit ist keine bleibende Eigenschaft. Sie sollte jährlich und insbesondere vor besonderen Belastungen überprüft werden, da die eingebauten Dichtelemente in ihrer Funktion und im täglichen Gebrauch nachlassen.

  • Uhrgehäuse sind passgenau aus mehreren Materialien zusammengesetzt, die bei Temperaturschwankungen unterschiedliche Ausdehnungskoeffizienten haben können.
  • Um die Wasserdichtigkeit für bestimmte Anforderungen dennoch zu gewährleisten, gibt es spezielle Konstruktionen mit eingearbeiteten Dichtungen. Diese unterliegen einem natürlichen Alterungsprozess. Sie werden u.a. von Schweiß und Säuren angegriffen.
  • DIN 8310 regelt Kriterien für Konstruktion und Prüfdrücke, die neue Uhren aushalten müssen. Die Widerstandsfähigkeit wird in bar angegeben und auf dem Gehäuseboden vermerkt.
  • Als „wassergeschützt“ („water-resistant“) werden Uhrgehäuse bezeichnet, die widerstandsfähig gegen Schweiß, Wassertropfen, Regen usw. sind. Diese Uhren sind für den normalen, täglichen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht unter Bedingungen verwendet werden, bei denen Wasserdruck und Temperaturen erheblich variieren.
  • Bei der zusätzlichen Angabe eines Drucks wie z.B. „3 bar“ sind die Prüfbedingungen verschärft. Die Druckangabe „3 bar“ darf nicht verwechselt werden mit der Tauchtiefe, sondern ist die Definition des Prüfdrucks. Ein Prüfdruck von „3 bar“ wird in 30 m Wassertiefe erreicht.
  • Beim Schwimmen und beim Sprung ins Wasser kann kurzfristig durchaus ein größerer Druck auf die Dichtelemente entstehen als der garantierte Prüfdruck. Besonders gefährdet sind die Uhren, wenn man nach längerem Sonnenbaden ins Wasser springt, weil sich dann der Aufschlagdruck mit dem Unterdruck durch die Abkühlung addiert, was leichter zu Schäden führen kann.
  • Beim Batteriewechsel ist es wichtig, die Gebrauchseigenschaften von nach DIN gefertigten Uhren und die Dichtungen entsprechend zu überprüfen und ggf. zu erneuern. Diesen Service erledigen wir gerne für Sie.

Überprüfen Sie bitte in der nachfolgenden Tabelle, zu welcher Klasse Ihre Uhr gehört, um ihren richtigen Gebrauch zu bestimmen:

 

Bitte beachten Sie, dass Gewährleistungsansprüche bei unsachgemäßem Gebrauch, bei Fremdeingriffen, nicht fachgerechtem Batterieersatz und Glasbruch erlöschen. Legen Sie bei Garantiefällen bitte die Kaufquittung und den separaten Garantieschein vor.

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.